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Ein Hortkind gilt als anwesend, wenn es sich bei der Erzieherin durch Begrüßen anmeldet.
Beim Verlassen des Hortes muss eine Abmeldung durch Verabschiedung bei der Erzieherin erfolgen.
Ein Kindergartenkind wird an die Erzieherin übergeben und bei der Erzieherin abgeholt.
Im Hort werden Hausschuhe getragen.
Ab Klassenstufe 2 wird von 14.30 Uhr bis 15.45 Uhr offene Hortarbeit angeboten.
Die Kinder melden sich nach Auswahl ihres Aufenthaltsortes bei der jeweiligen Erzieherin an und ab.