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Hort

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  • Ein Hortkind gilt als anwesend, wenn es sich bei der Erzieherin durch Begrüßen anmeldet.
  • Beim Verlassen des Hortes muss eine Abmeldung durch Verabschiedung bei der Erzieherin erfolgen.
  • Ein Kindergartenkind wird an die Erzieherin übergeben und bei der Erzieherin abgeholt.
  • Im Hort werden Hausschuhe getragen.
  • Ab Klassenstufe 2 wird von 14.30 Uhr bis 15.45 Uhr offene Hortarbeit angeboten.
  • Die Kinder melden sich nach Auswahl ihres Aufenthaltsortes bei der jeweiligen Erzieherin an und ab.