Schule und Hort sind für dich Orte, wo du lernst, spielst, dich erholst
und entfaltest. Dies geschieht gemeinsam mit anderen Jungen und
Mädchen, mit den Lehrern und Horterziehern.
Damit alles gut klappt, helfen euch auch alle anderen Mitarbeiter der
Schule. Dies sind die Sekretärin, der Hausmeister, Mitarbeiter der
Reinigungsfirma und viele andere Helfer auch von außerhalb.
Jeder soll sich wohlfühlen und insbesondere ungestört gemeinsam mit
anderen lernen können.
Dafür benötigen wir Regeln, an die wir uns alle halten. Jeder hat
Rechte und Pflichten.
Wir gehen freundlich miteinander um und grüßen einander.
Im Gebäude tragen wir keine Mützen.
Wir verhalten uns so, dass niemand verletzt wird, weder durch
körperliche Gewalt, durch Worte und durch Unachtsamkeit.
Wir machen keine Sachen, wie Lehrmaterial, Möbel oder persönliche
Gegenstände kaputt.
Sollte sich doch jemand verletzen oder etwas beschädigt werden,
benachrichtigen wir sofort einen Erwachsenen und helfen, dass der
Schaden behoben wird.
Wenn es mutwillig war, muss der Verursacher den Schaden auch bezahlen.
Aufgefundene Sachen werden im Fundbüro bis zum 1. Freitag nach der
Zeugnisausgabe des Schuljahres aufbewahrt. Danach werden die
Sachen entsorgt.
Betreten/Aufenthalt
Das Schulgelände wird von allen Schülern und Gästen durch das Hoftor in
der Rosa-Luxemburg Straße betreten und verlassen. Morgens ist
zusätzlich das Tor zum Fahrradständer an der Rosa Luxenburg Straße
geöffnet.
Auf dem Schulhof ist das Fahrradfahren verboten.
Auf dem Schulhof ist das Mitführen von Hunden verboten.
Gäste melden sich im Schulsekretariat oder im Hort an.
Auf dem Schulhof können Gäste unangemeldet auf Kinder warten. Sie
verhalten sich ruhig.
Der Schulteil kann ab 7.25 Uhr betreten werden. Bei ungünstigen
Witterungsverhältnissen kann die Aufsicht ein früheres Betreten des
Speisesaales erlauben.
Während der Unterrichtszeiten verhalten sich alle im Gebäude und auf
dem Schulhof besonders leise.
Das Mitbringen von Alkohol, Zigaretten oder anderen Drogen sowie von
Gegenständen, die unsere Gesundheit oder das soziale
Zusammenleben gefährden, (Waffen, Messer, Feuerzeuge, Feuerwerkskörper,
Sachen oder Gegenstände mit radikalem Hintergrund u. ä.) ist Schülern
verboten.
Zur Vorbeugung und Durchsetzung finden gelegentliche Taschenkontrollen
statt.
Das Mitbringen von Gameboys und Musikabspielanlagen ist ohne spezielle
Erlaubnis verboten.
Für Sachen, die nicht in Schule oder Hort gehören, wird keine Haftung
übernommen.
Während der Schul- und Hortzeit sowie auf dem Schulgelände bleibt das
Handy ohne
spezielle Erlaubnis eines Pädagogen ausgeschaltet.
Nach Unterrichtsschluss geht jeder unverzüglich in den Hort oder nach
Hause. Es sei denn, er hat noch eine AG, wartet auf den Bus oder wird
durch einen Lehrer / Erwachsenen gebeten, länger zu bleiben.
Unterricht
Der Unterricht ist die Zeit des intensiven, zielgerichteten Lernens.
Es müssen alle pünktlich anfangen und aufhören.
Die Zeiten sind:
Stunde 07.35-08.20 Uhr
Stunde 08.30-09.15 Uhr
Stunde 09.35-10.20 Uhr
Stunde 10.30-11.15 Uhr
Stunde 11.45-12.30 Uhr
Stunde 12.40-13.25 Uhr
Stunde 13.35-14.20 Uhr
Wir packen unsere Arbeitsmaterialien aus und bereiten
uns auf die Unterrichtsstunde vor.
Im Unterricht ist wichtig, dass du aufmerksam bist,
Ideen entwickelst,
selbständig oder in Gruppen arbeitest. Dabei achten wir auf eine gute
Atmosphäre: wir sind freundlich zueinander, loben uns bei Erfolgen,
sind hilfsbereit und finden neue Ideen.
Die Sitzordnung wird gemeinsam mit dem Fachlehrer und
bei den Hausaufgaben
mit dem Horterzieher festgelegt.
Die Fachräume werden nach der letzten Nutzung
abgeschlossen. Die Fenster
werden geschlossen und die Stühle hochgestellt. Die Fachräume werden
bei Nichtbelegung
auch zwischenzeitlich verschlossen.
Die Klassenräumen werden nach der letzten
Unterrichsstunde verschlossen.
Die Stühle werden hochgestellt. Die Klassenräume werden vom Hort zur
Hausaufgabenerledigung
genutzt. Die Stühle werden hochgestellt und der Raum verschlossen.
Erscheint der Lehrer nicht zum Unterricht, informiert
der Klassensprecher oder ein Schüler die Schulleitung.
Pausen
Kurze Pausen dienen der Unterrichtsvorbereitung.
Es kann gegessen und getrunken werden.
Im Gebäude wird sich ruhig bewegt und möglichst leise
gesprochen.
Die Schüler bleiben im Haus und spielen nicht mit dem
Ball.
Große Pausen dienen der Erholung.
Das Schulhaus wird verlassen, weil wir frische Luft
atmen können.
(Ausnahme: Witterung/Essen)
Spiele dürfen verwendet werden. Wegen der
Verletzungsgefahr wird aber auf dem
Schulhof nicht mit Bällen gespielt.
Das Werfen mit Kastanien oder Schneebällen bleibt
verboten.
Bei Raumwechsel wird mit den Fachlehrern die günstigste Variante
besprochen, welche
Materialien wann in den nächsten Raum genommen werden. (Bei Regen
bleiben die Schüler mit ihrem
Lehrer im Raum der vergangenen Stunde)*
Spielplatz
Auf dem Spielplatz achten wir auf unsere Sicherheit. Abgesperrte
Flächen dürfen nicht betreten werden. Das Herunterspringen von
allen fest installierten Spielgeräten ist gefährlich und deshalb
verboten.
Außerdem achten wir darauf, dass kein Kind mit einem Schlüsselband um
den Hals, diese
Spielgeräte benutzt. Alle Eltern und Kinder achten darauf, dass die
Kleidung der Kinder keine Zipper, Kordeln oder Ähnliches aufweist.
Dies entspricht den Forderungen des Gemeindeunfallverbandes.
Die Natur- und Matschecke und das Trampolin werden während der
Hofpausen nicht
genutzt, das Wasser für die Matschecke darf nur außerhalb der Hofpausen
fließen.
Auf den Tischtennis-Platten und der Hochsprungmatte wird nicht gelaufen
oder
gestanden.
Darauf sitzen ist erlaubt.
Bäume und Pflanzen werden nicht beschädigt.
Im Hort wird das Spielzeug nach den Wünschen der Kinder bereitgestellt.
Ohne Erlaubnis betritt kein Kind das Spielhaus.
Jedes Kind hat die Pflicht, bei Wechsel des Spielzeuges oder beim
Verlassen des
Spielplatzes das Spielzeug wegzuräumen.
Auf der Wassersammelgrube wird nicht mit Fahrzeugen gefahren.
Im Winter dürfen wir nur außerhalb der Pausenzeiten und nur auf dem
Fußballfeld unter
Aufsicht mit Schneebällen werfen.
Bei Schnee- und Eisglätte klettern wir nicht auf die Spielgeräte.
Essen
Wir nehmen unser Mittagessen in angenehmer und ruhiger Atmosphäre ein.
Jeder kann
sich einen Platz wählen. Die Anordnung der Tische und Stühle bleibt
dabei erhalten.
Schüler, die mehr als 5 Stunden Unterricht oder AG haben, essen während
der zweiten großen
Pause. Änderungen werden von Schule und Hort verabredet.
Alle anderen essen nach Unterrichtsschluss.
Fahrräder
Schüler und Gäste nutzen die Fahrradabstellanlage an der
Rosa-Luxemburg-Straße. Die
Fahrräder sollen angeschlossen werden.
Bei groben Sicherheitsmängeln wie defekte Bremsen oder keine
Beleuchtung in der
Dunkelheit an Fahrrädern werden diese eingezogen.
Die Fahrradabstellanlage wird nur zum Abstellen und Abholen des eigenen
Fahrrades betreten.
Hort
Ein Hortkind gilt als anwesend, wenn es sich bei der
Erzieherin durch
Begrüßen anmeldet.
Beim Verlassen des Hortes muss eine Abmeldung durch
Verabschiedung bei der
Erzieherin erfolgen.
Ein Kindergartenkind wird an die Erzieherin übergeben
und bei der
Erzieherin abgeholt.
Im Hort werden Hausschuhe getragen.
Ab Klassenstufe 2 wird von 14.30 Uhr bis 15.45 Uhr
offene Hortarbeit
angeboten.
Die Kinder melden sich nach Auswahl ihres
Aufenthaltsortes bei der
jeweiligen Erzieherin an und ab.
Geltungsbereiche
Die Hausordnung gilt für alle Schüler, Lehrer, Hortner, zeitweilige
Nutzer und Gäste. Das Hausrecht nehmen der Schulleiter und die
Hortleiterin wahr.
Die Hausordnung wird durch die Schulkonferenz und dem Kita-Ausschuss
beschlossen.
Sicherheit
Die Eingangstore und Eingangstüren sind während der Betriebszeiten
nicht verschlossen, jedoch geschlossen zu halten. Im Allgemeinen gelten
folgende Regelungen:
Die Lehrer beachten nach der letzten Unterrichtsnutzung, dass die
Fenster geschlossen
sind, die Stühle hochgestellt sind und die Tafel gesäubert wurde.
Sonderregelungen können mit dem Hort abgesprochen werden.
Die Reinigung erfolgt nach der Nutzung durch Schule oder Hort. Die
Nutzungszeiten sind
deshalb durch den Raumverantwortlichen im Raumplan einzutragen.
Die Reinigungskraft verschließt nach der Reinigung die Unterrichtsräume
und achtet auf geschlossene Fenster.
Beschluss der Schulkonferenz vom 27.09.2004,
Die Hausordnung tritt am 28.09.2004 in Kraft.
Zuletzt geändert am 15.06 2009 mit Wirkung zum 01.08.2009
zuletzt geändert am 5.10.2010 mit Wirkung vom 25.10.2010